Die Erprobungsstufe fasst die Jahrgänge 5 und 6 zu einer pädagogischen Einheit zusammen.

Innerhalb der Erprobungsstufe werden die Schülerinnen und Schüler automatisch von der 5 in die 6 versetzt und die Klassenkollegien beraten regelmäßig viermal im Jahr in Erprobungsstufenkonferenzen über die individuelle Entwicklung und den Lernstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler, um in Beratungsgesprächen mit Kindern und Eltern eine passgenaue Förderung anzustreben.

Am Ende des Jahrgangs 6 entscheidet die Klassenkonferenz verbindlich darüber, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang der gewählten Schule bzw. Schulformen fortsetzen kann (vgl. §13, Schulgesetz NRW)

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