Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Die Landesregierung hat entschieden, dass ab Dienstag, dem 01.09.2020 für alle Schülerinnen und Schüler die Maskepflicht im Unterricht aufgehoben werden kann.  Als Gründe hierfür nennt sie den positiven Verlauf des gegenwärtigen Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen und die Tatsache, dass der Ferienrückreiseverkehr seit mehr als 14 Tagen weitgehend abgeschlossen ist.

Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht kann jedoch nur verzichtet werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler auf ihren Sitzplätzen im Klassenraum befinden. Sobald sie ihren Sitzplatz verlassen und sich im Klassenraum, im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände bewegen, besteht weiterhin die Pflicht, eine entsprechende Schutzmaske zu tragen.

In der Presse wurde das Für und Wider in den letzten Tagen schon von allen Seiten diskutiert. Dass die Aufhebung der Maskenpflicht zunächst zu einem Gefühl der Verunsicherung führen kann,  ist nachvollziehbar. Sollten Sie es daher für angebracht halten, dass ihr Kind freiwillig weiterhin eine Maske im Unterricht trägt, so ist dies selbstverständlich möglich. Eine Pflicht zum Tragen der Maske im Unterricht besteht jedoch nicht mehr.

Alle weiteren Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten weiterhin. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden die neue Situation mit Ihren Kindern ausführlich besprechen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Christhilde Schwindt, Schulleiterin