Allgemeines
Die Nachprüfung stellt eine Möglichkeit dar, eine Versetzung in die nächste Klassenstufe zu erreichen, auch wenn zum Zeitpunkt der Versetzungskonferenz die Bedingungen für die Versetzung nicht gegeben waren. Die Möglichkeit der Versetzung durch eine Nachprüfung besteht nur für Schüler:innen, die durch die Verbesserung einer mangelhaften Note in einem Fach eine Versetzung erreichen können.
Über diese Möglichkeit der Nachprüfung bekommt man eine schriftliche Mitteilung und einen Anmeldebogen. In einigen Fällen kann durch die Schüler:innen eine Auswahl getroffen werden, in welchem Fach die Nachprüfung gemacht werden soll. Die Wahlmöglichkeiten sind auf dem Antwortschreiben vermerkt. Die Wahl ist dann auf dem Bogen zu vermerken und dieser ist bis zu dem angegeben Datum bei der Schule einzureichen. Jeder Schüler, jede Schülerin, die das Recht auf eine Nachprüfung hat, sollte in den letzten Tagen vor Ende des Schuljahres das Gespräch mit dem Fachlehrer suchen, bei dem die Nachprüfung gemacht werden soll.
Inhalt
Die Nachprüfung prüft den Stoff des zweiten Schulhalbjahres im jeweiligen Fach ab. In schriftlichen Fächern werden dazu eine schriftliche Arbeit und eine mündliche Prüfung verlangt, bei mündlichen Fächern findet ausschließlich eine mündliche Prüfung statt. Die Dauer der Arbeit entspricht der einer Klassenarbeit, die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten.
Wann der schriftliche Teil der Nachprüfung stattfindet, wird am Ende des jeweiligen Schuljahres auf der Homepage veröffentlicht. Den Termin für die mündliche Prüfung erfährt man am Tag der schriftlichen Prüfung in der Schule oder durch Nachfrage im Sekretariat, falls man nur die mündliche Prüfung ablegen muss.